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Die Berufung und Sendung der Familie

in Kirche und Welt von heute.

Bischofssynode vom 4. bis 25. Oktober 2015 in Rom

Wegen der großen Erwartung, die viele Katholiken an diese Synode haben, teile ich einen Abschnitt der Diskussionsgrundlage mit, der sich vor allem mit der Frage nach der Zulassung zu den Sakramenten der Buße und Eucharistie der wiederverheirateten Geschiedenen befasst. Hier der Wortlaut, besonders in den Nr.122- 124: Der Bußweg ...

122. „Es wurde über die Möglichkeit nachgedacht, wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Buße und der Eucharistie zuzulassen. Mehrere Synodenväter haben auf Grund der konstitutiven Beziehung zwischen der Teilnahme an der Eucharistie und der Gemeinschaft mit der Kirche und ihrer Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe auf der derzeitigen Regelung bestanden. Andere haben sich für eine nicht zu verallgemeinernde Zulassung an den Tisch der Eucharistie ausgesprochen- und zwar in einigen besonderen Situationen und unter genau festgelegten Voraussetzungen, vor allem wenn es sich um unumkehrbare Fälle handelt, die mit moralischen Verpflichtungen gegenüber den Kindern einhergehen, die ungerechtem Leid ausgesetzt würden. Einem möglichen Zugang zu den Sakramenten müsste unter der Verantwortung des Diözesanbischofs ein Weg der Buße vorausgehen. Diese Frage gilt es aber noch zu vertiefen, wobei die Unterscheidung zwischen einem objektiven Zustand der Sünde und mildernden Umständen genau zu bedenken ist, da „die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie durch psychische oder gesellschaftliche Faktoren gemindert, ja sogar aufgehoben sein könnte.

123. Um das angesprochene Thema angehen zu können, gibt es im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen, welche unwiderruflich in einer neuen Partnerschaft leben, bezüglich der Idee eines Prozesses der Versöhnung oder eines Bußweges unter der Autorität des Bischofs eine gewisse Übereinstimmung. Unter Bezugnahme auf Familiaris Consortio 84 wird ein Prozess der Bewusstwerdung bezüglich des Scheiterns und der Wunden, die es hervorgerufen hat vorgeschlagen. Dieser Prozess umfasst die Reue, die Überprüfung der möglichen Ungültigkeit der Ehe, die Verpflichtung zur geistlichen Kommunion und die Entscheidung, enthaltsam zu leben. Andere verstehen unter einem Bußweg einen von einem dazu beauftragten Priester begleiteten Prozess der Klärung und der Neuausrichtung nach dem erlebten Scheitern. Dieser Prozess sollte die Betroffenen zu einem ehrlichen Urteil über die eigene Situation führen. Dabei kann auch der Priester selbst seine Einschätzung reifen lassen, um

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